Nervenduell gegen den TV Emsdetten
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- Geschrieben von: Jana Krude
- Kategorie: Damen II
Die zweite Damenmannschaft der DJK OT Borghorst bestritt am vergangenen Samstag ein spannendes Spiel gegen den direkten Tabellenkonkurrenten TV Emsdetten. Die Borghorsterinnen hatten sich fest vorgenommen, dem zweitplatzieren TV eine starke Stirn zu bieten und den Sieg nach Hause zu fahren. Zunächst überwog diese Ambition und die DJK zeigte sich wach in Annahme und Block. Sobald die DJK ihre Angriffe platzieren konnte, konnten die Gegner oftmals kaum etwas entgegnen. Im Laufe des Spiels schlich sich aber bei allen Spielerinnen die Nervosität ein, viele Angaben wurden vergeben und auch das Stellspiel konnte häufig nicht richtig platziert werden. Die beiden Mannschaften spielten dennoch lange auf Augenhöhe. Im Endeffekt profitierte aber der TV Emsdetten vor allem von konstanten und gut platzierten Angaben und den etwas dickeren Nerven. Mit einem 1:3 (22:25 19:25 25:18 23:25) ziehen die DJKler in dem Kopf an Kopf Duell den Kürzeren.
6 Punkte zum Rückrundenauftakt
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- Geschrieben von: Jana Krude
- Kategorie: Damen II
Die beiden Damenmannschaften der DJK OT Borghorst bestritten am vergangenen Wochenende insgesamt 3 Spiele. Zum Auftakt der Rückrunde stand für die Damen II ein Doppelspieltag in der eigenen Halle auf dem Plan. Dabei konnten sie insgesamt 5 Punkte auf ihr Konto bringen. Zunächst leistete sich die Mannschaft ein knappes Spiel gegen die SG Sendenhorst. Im Entscheidungssatz verletzte sich dann eine Gegenspielerin und die Sendenhorster Mannschaft musste das Spiel abbrechen. Dementsprechend kam es zu einem 3:2 (29:31 23:25 25:18 25:16 15:0) für die DJK. Im zweiten Spiel gegen den vorletzten Warendorfer SU II, setzten sich die Borghorsterinnen dann mit einem klaren 3:0 (25:23 25:12 25:13) durch.
Währenddessen trat die erste Damenmannschaft in Hörstel gegen die heimische Spielgemeinschaft an. Auch wenn die Borghorsterinnen nach langer Trainingspause nur langsam ins Spiel fanden, konnten sie den ersten Satz knapp für sich entscheiden. In den nachfolgenden Spielabschnitten zeigten sich dann aber die Gegnerinnen als die stärkere Mannschaft. Dabei schwächelte die DJK in der Annahme und viele Angriffe konnten nicht verwertet werden. Auch zum Anfang des vierten Satzes setzte die Spielgemeinschaft die Gäste unter Druck, doch die Borghorsterinnen konnten nach einem 0:7 Rückstand doch zu alter Stärke zurückfinden und in Sätzen ausgleichen. Im Tiebreak ließ die DJK die Hörsteler dann aber erneut davonziehen und sie mussten sich bei einem 2:3 (23:25 25:21 25:17 21:25 15:5) mit nur einem Punkt zufriedengeben.
Mitteilung des Vereins zur aktuellen Corona-Lage und Sportangeboten
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- Geschrieben von: DJK OT Borghorst
- Kategorie: Allgemein
Liebe Mitglieder und Sportbegeisterte,
vom Land NRW ist heute erneut eine geänderte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht worden, die einige Erleichterungen für Sportveranstaltungen ermöglichen. Die Änderungen sind in Gelb markiert.
Es gilt weiterhin grundsätzlich für ALLE ab 16 Jahren drinnen die 2G-Plus-Regel.
Getestete Personen sind nach § 2 Absatz 8a Satz 1 der CoronaSchVO diejenigen, „die über ein [...] bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines [...] bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen“.
Abweichungen von dieser Regelung gelten wie folgt:
- Für Personen, die ein Auffrischungsimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht.
- Schülerinnen und Schüler ab dem 16. Lebensjahr können das Plus durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) erfüllen, sofern sie in der Schule getestet werden.
- Ersatzweise kann der Schnelltest auch unter Aufsicht der Trainerin oder des Trainers erfolgen (Vor-Ort-Testung). Dies wird in den jeweiligen Mannschaften selbstständig geregelt. Der Trainer oder die Trainerin trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Selbsttests und der Einhaltung der dafür nötigen Vorkehrungen. Nähere Informationen befinden sich am Ende dieses Artikels, der bei Inanspruchnahme zwingend gelesen und beachtet werden muss!
Der Vorstand hat darüber hinaus beschlossen, dass die Rückverfolgbarkeit durch die Teilnehmerliste weiterhin bestehen bleibt. Ebenso bleibt das Hygienekonzept des Vereins bestehen.
Die oben aufgeführten Regeln gelten ebenfalls für Spieltage und Freundschaftsspiele. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt müssen dabei nach §3 der CoronaSchVO alle nicht aktiv am Sport beteiligten Personen (z.B. Ersatzspieler, Zuschauer, Schiedsgericht, etc.) innerhalb der Sporthalle mindestens eine . Wir bitten euch dies zu beherzigen.
Wir bitten um euer Verständnis für diese Maßnahmen und werden euch über die Homepage auf dem Laufenden halten und weiterhin aktuelle Nachrichten über WhatsApp verbreiten.
Für den Vorstand
Meike Roer,
Geschäftsführerin
Regelungen für beaufsichtigte Selbsttests
- Selbsttests unter Aufsicht müssen von einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person überwacht und entsprechend den Herstellerangaben des Test-Kits (Ablauf, Temperatur etc.) vorgenommen werden. Es muss sich um zugelassene Selbsttests*1 handeln und eine Kontrolle und Aufnahme der persönlichen Daten muss anhand eines Ausweisdokumentes erfolgen*2.
- Die noch nicht getestete Person muss sich bis zur Feststellung des Ergebnisses abgesondert von anderen Beschäftigten und Gästen/Teilnehmenden aufhalten – im Außenbereich oder in einer getrennten Räumlichkeit oder mit Abtrennung durch Plexiglas oder vergleichbare bauliche Anlagen.
- Zutritt ist erst nach Auswertung eines Tests zu gewähren, soweit das Testergebnis negativ ist. Bei einem positiven Testergebnis ist der Zutritt zu untersagen.
- Mindestinhalte der Unterweisung sind: Die unterwiesene Person muss
- den jeweiligen Beipackzettel lesen, verstehen und anwenden können,
- die Auswertung des Testergebnisses beherrschen und die Folgen positiver/negativer Testergebnisse kennen,
- die Befolgung der AHA-L Regeln bei der Testung beherrschen sowie
- die Bedingungen zur Lagerung, Mindesthaltbarkeit und Anwendung kennen.
- Das Ergebnis ist für den Zeitraum der Nutzung des Angebots bzw. den Zeitraum der Teilnahme an der Veranstaltung zu dokumentieren und danach zu vernichten. Die Dokumentation der beaufsichtigten Selbsttests ist bei einer Kontrolle den berechtigten Personen vorzulegen. Ein von einem Anbieter ausgestellter Testnachweis kann nicht für den Zutritt zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden. Ein bei dem Anbieter vorgenommener negativer Test ist nur zur Nutzung für genau dieses Angebot und höchstens für die Dauer von 24 Stunden gültig.
- Eine videoüberwachte Vornahme des beaufsichtigten Selbsttests ist unzulässig! Der beaufsichtigte Selbsttest muss vor Ort bei dem jeweiligen Anbieter des Angebotes bzw. der Dienstleistung unter Aufsicht einer von ihr oder ihm beauftragten Person zur Teilnahme an der Veranstaltung/Nutzung des Angebots durchgeführt werden; d.h. ein gegenseitiges Testen und Beaufsichtigen von Gästen/Teilnehmenden ist unzulässig.
*1 https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/Antigen-tests/_node.html
*2 Ausweisdokumente können sein: ein Personalausweis, ein Aufenthaltstitel oder ein anderes amtliches Ausweisdokument, welches neben einem Lichtbild den Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift beinhaltet.
Mitteilung des Vereins zur aktuellen Corona-Lage und Sportangeboten
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- Geschrieben von: DJK OT Borghorst
- Kategorie: Allgemein
Liebe Mitglieder und Sportbegeisterte,
im neuen Jahr 2022 gibt es aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen neue Regelungen für den Sportbetrieb. Grundlage hierfür ist die neue Corona-Schutzverordnung gültig ab dem 30.12.2021.
Grundsätzlich ist das Sporttreiben für ALLE ab 16 Jahren drinnen nur noch mit einem 2G-Plus-Nachweis möglich. Dies gilt sowohl für Teilnehmende als auch für Trainerinnen und Trainer. Führt diesen Nachweis deshalb bitte nach Möglichkeit immer bei euch, wenn ihr am Training teilnehmt. Diese Regelung gilt ab sofort.
Getestete Personen sind nach § 2 Absatz 8a Satz 1 der CoronaSchVO diejenigen, „die über ein […] bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines […] bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen“.
Abweichungen von dieser Regelung gelten wie folgt:
- Für Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre oder älter sind, gilt der Schultest ab dem 17.01.2022 nicht mehr als Immunisierungsnachweis. Auch sie müssen die obige 2G-Plus-Regelung erfüllen.
- Trainerinnen und Trainer müssen bei fehlender Immunisierung einen offiziellen Testnachweis erbringen und während der gesamten Ausübung der Tätigkeit eine Maske tragen.
Eine Teilnahme für Nicht-Immunisierte an offiziellen Ligen und Wettkämpfen ist nur mit einem PCR-Test möglich.
Der Vorstand hat darüber hinaus beschlossen, dass die Rückverfolgbarkeit durch die Teilnehmerliste weiterhin bestehen bleibt. Ebenso bleibt das Hygienekonzept des Vereins bestehen.
Die oben aufgeführten Regeln gelten ebenfalls für Spieltage und Freundschaftsspiele. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt müssen dabei nach §3 der CoronaSchVO alle nicht aktiv am Sport beteiligten Personen (z.B. Ersatzspieler, Zuschauer, Schiedsgericht, etc.) innerhalb der Sporthalle mindestens eine medizinische Maske tragen. Wir bitten euch dies zu beherzigen.
Wir bitten um euer Verständnis für diese Maßnahmen und werden euch über die Homepage auf dem Laufenden halten und weiterhin aktuelle Nachrichten über WhatsApp verbreiten.
Für den Vorstand
Meike Roer, Geschäftsführerin
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