In der Jahreshauptversammlung am 26.04.2024 wurde von der Versammlung einstimmig folgende Gebührenordnung verabschiedet. Die neue Gebührenordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft und es wird im Dezember 2024 erstmals der neue Beitrag abgebucht.
Beitragssätze pro Halbjahr:
Aktives Mitglied | 50,-€ |
Jugendliche bis 18 Jahre | 25,-€ |
Ermäßigtes Mitglied über 18 Jahre | 25,-€ |
Fördermitglied | 25,-€ |
Passives Mitglied | 5,-€ |
Familie (min. eine erwachsene Person und ein Kind) | 85,-€ |
Rentner (Nachweis muss einmalig eingereicht werden) | 25,-€ |
Ermäßigt sind Schüler, Studierende, Auszubildende, FSJ´ler, usw. Der Nachweis für ermäßigte Mitglieder über 18 Jahre muss jedes Jahr halbjährlich Anfang Juni und Anfang Dezember erfolgen, da jeweils Ende Juni und Ende Dezember die Mitgliedsbeiträge eingezogen werden. Liegen die Nachweise nicht vor wird automatisch der volle Beitrag eingezogen.