In der Jahreshauptversammlung am 26.04.2024 wurde von der Versammlung einstimmig folgende Gebührenordnung verabschiedet. Die neue Gebührenordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft und es wird im Dezember 2024 erstmals der neue Beitrag abgebucht.

Beitragssätze pro Halbjahr:

Aktives Mitglied 50,-€
Jugendliche bis 18 Jahre 25,-€
Ermäßigtes Mitglied über 18 Jahre 25,-€
Fördermitglied 25,-€
Passives Mitglied 5,-€
Familie (min. eine erwachsene Person und ein Kind) 85,-€
Rentner (Nachweis muss einmalig eingereicht werden) 25,-€

Ermäßigt sind Schüler, Studierende, Auszubildende, FSJ´ler, usw. Der Nachweis für ermäßigte Mitglieder über 18 Jahre muss jedes Jahr halbjährlich Anfang Juni und Anfang Dezember erfolgen, da jeweils Ende Juni und Ende Dezember die Mitgliedsbeiträge eingezogen werden. Liegen die Nachweise nicht vor wird automatisch der volle Beitrag eingezogen.